Kurz Natursteine

Bestattungen in Deutschland – ein Ost-West-Vergleich

Inhaltsverzeichnis

Ost- und Westdeutschland unterscheiden sich in ihrer Bestattungskultur. Woher das kommt und wie sich das in der Art, die eigene Beerdigung zu planen, auswirkt, lesen Sie hier!

Statistik der Bestattungsformen
Statistik der Bestattungsformen

In einem unserer letzten Blogbeiträge beschäftigten wir uns ausführlich mit der Urnenbestattung, da diese Form der Beisetzung – gerade in den letzten Jahren – erheblich an Beliebtheit gewonnen hat und mittlerweile zu den favorisierten Bestattungsformen gehört. Dies machte auch das Ergebnis einer von Statista durchgeführten Studie im Jahr 2017 deutlich, in der sich knapp 30% der 1000 Befragten für eine Urnenbestattung (zu Hause oder auf einem Friedhof) aussprachen.

Dieselbe Frage, die dieser Statista-Studie aus 2017 zugrunde lag, wurde auch im Jahr 2013 schon von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH (heute Kantar EMNID) gestellt. In Auftrag gegeben von der Verbraucherinitiative Aeternitas sollte es dabei insbesondere um die unterschiedlichen Präferenzen zwischen Ost- und Westdeutschland gehen. Und tatsächlich, hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen:

Bestattungsformen Ostdeutschland Westdeutschland
Bestattungsformen Ostdeutschland Westdeutschland Quelle: Statista

Einerseits lässt sich dieses Diagramm dahingehend interpretieren, dass die Urnenbestattung wohl DIE Bestattungsform der Zukunft sein wird (noch mehr als heute ohnehin schon). Das ist im Grunde nichts Neues. Wirklich interessant sind jedoch die klar erkennbaren Unterschiede zwischen den Befragten aus Ostdeutschland und denen aus Westdeutschland.

In Westdeutschland ist die Sargbestattung weiterhin Thema

Es zeigt sich, dass in Westdeutschland die traditionelle Sargbestattung auf einem Friedhof weiterhin sehr wichtig ist. 1/3 aller Befragten wünschen sich, auf diese Art beigesetzt zu werden. Und dennoch: Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine 2/3-Mehrheit auf andere Bestattungsformen ausweichen würde, wenn sie „frei“, also ungeachtet aller gesetzlichen Vorgaben, wählen könnte. Dabei werden vor allem die pflegefreien und urnenbasierten (aber friedhofsgebundenen) Beisetzungsformen häufig erwähnt.

In Ostdeutschland spielt die Erdbestattung kaum eine Rolle

In Ostdeutschland scheint ein Sarggrab auf einem Friedhof im Grunde keine adäquate Alternative zu sein. Gerade einmal 12% der Befragten geben dies als gewünschte Bestattungsform an. Wesentlich beliebter ist die Urnenbeisetzung auf einem Friedhof (23%) oder zu Hause (22%). Der Gedanke an pflegefreie oder pflegeleichte Beisetzungsformen scheint in Ostdeutschland – im Gegensatz zu den „alten“ Bundesländern – jedoch nicht so favorisiert zu sein.

[produktslider id=”3″]

Wie lassen sich die deutlichen Unterschiede erklären?

Das ausschlaggebende Argument für eine Erdbestattung auf einem Friedhof ist im Allgemeinen die traditionelle Verbundenheit zum christlichen Glauben. Die Religionszugehörigkeit zur evangelischen oder katholischen Kirche ist in Ostdeutschland – historisch bedingt – kaum gegeben. So verwundert es auch nicht, dass im südwestlichen Teil Deutschlands, wo die Religion eine größere Bedeutung hat, deutlich mehr Menschen in der Erde begraben werden als im Nord-Osten, wo sich sehr viel mehr Menschen für eine Einäscherung entscheiden.

In Ostdeutschland ist die „kirchenfreie“ Beerdigungskultur historisch verankert

Das Abwenden von der konfessionsgebundenen christlichen Erdbestattung im Einzel- oder Familiengrab hat in Ostdeutschland Tradition. Einerseits wurden im zweiten Weltkrieg viele Kirchen zerstört und in der damaligen DDR nicht wiederaufgebaut. Man ließ die Gebäude einfach verfallen und ihre Bedeutung symbolisch gesehen ebenfalls.

Andererseits gab es eine strikte Friedhofspolitik in der DDR, die von der SED vorangetrieben wurde und sich bis heute deutlich auswirkt. Die Ziele dieser „sozialistischen Bestattungskultur“ waren eindeutig:

  1. Das Forcieren der ressourcenschonenden Feuerbestattung:

    • Die Verbrennung des Körpers schloss symbolisch ein Leben nach dem Tod aus (als klarer Widerspruch zur christlichen Tradition).
    • In den letzten Jahren der DDR wurden 80-90% der Bestattungen als Feuerbestattung durchgeführt.
      » Zum Vergleich: In Westdeutschland wurden zu dieser Zeit etwa 30-38% Feuerbestattungen vollzogen.
  2. Das Reglementieren und Normieren der Grabmalgestaltung:

    • Die geringe Größe der Gräber drängte eine individuelle Grabgestaltung zurück.
    • Das Familiengrab oder Wahlgrab wurde als symbolische Kapitalismus-Bestattungsform der „herrschenden Klasse“ stigmatisiert, das Reihengrab hingegen zum Sinnbild der „ausgebeuteten Schichten“ emporgehoben.
    • Das Bestreben galt dementsprechend einer möglichst identischen Ausführung aller Gräber, um den Ausdruck der Gemeinschaft und des Gemeinsamen zu erreichen.
    • Somit wurden einheitliche Gestaltungsformen für Gräber angefertigt, welche die jeweiligen Friedhofsverwaltungen bereithielten.
    • Als oberster Gestaltungsgrundsatz galt die „größtmögliche Einfachheit und Schlichtheit“.
  3. Das Vorantreiben von Urnenanlagen und die Kommunalisierung der Friedhöfe:

    • Etwa 60% der Friedhöfe wurden aus kirchlicher Hand genommen und in kommunale Friedhöfe umgewandelt.
    • Bis Mitte der 80er Jahre entstanden darüber hinaus etwa 140 Urnengemeinschaftsanlagen.
  4. Die Erschaffung von Ehrenhainen für „verdiente sozialistische Kräfte“

Die Entindividualisierung von Grabstätten im Allgemeinen und die Stigmatisierung von ausgewiesenen Einzel-, Wahl- und Familiengräbern im Speziellen veränderte die Friedhofslandschaft der DDR deutlich. Dieser charakteristische Umgang mit der Beisetzung der Verstorbenen sowie die eher ablehnende Haltung gegenüber einer kirchenbegleiteten Trauerzeremonie wirken bis heute nach.

So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass etwa drei von vier Ostdeutschen (aktuell) keiner Kirche angehören und Religion und Glaube in Ostdeutschland kaum eine Bedeutung haben:

Bedeutung der Religion bei Bestattungen
Bedeutung der Religion bei Bestattungen. Quelle: Statista

Dementsprechend verhält es sich auch mit dem Bedürfnis nach einer kirchlich begleiteten Trauerfeier bzw. Bestattung. Der Wunsch danach besteht ohnehin kaum und nimmt weiterhin ab, selbst bei Menschen, die (noch) Mitglied in einer festen Kirchengemeinde sind.

Übrigens haben weltliche, freie Trauerfeiern in den neuen Bundesländern ebenfalls schon lange Tradition, während sie in Westdeutschland erst in den letzten Jahren präsenter geworden sind. So gab es bereits in der DDR „sozialistische Trauerredner“ bzw. „sozialistische Trauerfeiern“.

Beerdigungen in Westdeutschland folgen noch eher christlicher Tradition

Das deutsche Beerdigungsrecht mit dem darin enthaltenden Friedhofszwang zeigt deutlich, dass die christliche, abendländische Tradition hierbei von ausschlaggebender Bedeutung ist. So erfolgen auch die Bestattungen in Westdeutschland – welche die „Reformen“ der DDR-Politik eben nicht durchlaufen haben – in der Regel nach den hiesigen kulturellen und christlichen Vorstellungen. Dieser Philosophie folgend ist der Tod keine reine Privatsache, sondern wird auf einem öffentlichen Friedhof als Ort der Trauer und Abschiednahme gewürdigt.

Dennoch, zahlreiche Studien und Umfragen belegen es: Auch in Westdeutschland schwindet die Bedeutung von Kirche und einer klaren Konfessionszugehörigkeit. Das ist mitnichten ein rein ostdeutsches Phänomen. Und auch, wenn westdeutsche Bestattungen meist noch in der Tradition der christlichen Beerdigung mit feststehender Liturgie stehen, ebbt der Wunsch nach einer kirchlich begleiteten Trauerfeier mit traditioneller Erdbestattung ebenfalls mehr und mehr ab; teils aus Kostengründen, teils aus dem Wunsch heraus, eine vollkommen individuelle Abschiedszeremonie gestalten zu wollen.

„Sterben“ also die Friedhöfe in ganz Deutschland?

Nein, das sicherlich nicht. Sie werden sich nur weiter verändern, so wie die Friedhofslandschaft ja auch schon im Wandel ist, sowohl in West- als auch in Ostdeutschland. Doch das ist gar nicht so „bedrohlich“, wie es auf den ersten Blick vielleicht anmutet. Zu jeder Zeit und in allen Gesellschaften haben sich die Bestattungs- und Friedhofskultur über die Jahrhunderte hinweg verändert und sich den neuen gesellschaftlichen Strömungen angepasst. Dies zeigt auch der aktuelle Trend zur Feuerbestattung. Denn diese ist in anderen Ländern und Kulturen schon seit Urzeiten gang und gäbe und geht bis in die Bronzezeit zurück. Die hohe Geschwindigkeit der Veränderungen, die unsere heutige Zeit auszeichnet, ist zwar in der Tat einmalig, doch jeder Bewegung erfolgt immer auch eine Gegenbewegung.

Weiterhin bedeuten Strömungen und Bestattungstrends auf keinen Fall, dass es schon bald gar keine traditionellen Friedhöfe mehr geben wird. Gerade in größeren Städten sind Friedhöfe bspw. nicht „nur“ Orte des Abschiednehmens, sondern auch Begegnungsstätten, Ruhe- und Erholungsoasen. Und auch wenn unsere Friedhofslandschaft einer größeren Bandbreite an Kulturen, Religionen, ästhetischer Stile, Vorstellungen, Wünsche sowie finanziellen Möglichkeiten Rechnung trägt, werden sich nicht alle Trends und Neuerungen dauerhaft halten.

Was sich aber mit Sicherheit halten wird, ist bei vielen Menschen der Wunsch nach einer stilvollen und angemessenen Beerdigung, ob nun mit oder ohne Kirchenbezug. Und dieser Wunsch wird mit Sicherheit nicht so bald „aussterben“.

Exkurs: Bestattungsgesetze im Bundesländervergleich

Da auch der Staat beim Thema „Beerdigung“ ein Wörtchen mitzureden hat, gilt unser Blick zum Schluss den tatsächlich geltenden Bestattungsregelungen und -gesetzen. Denn auch hierbei zeigt sich kein einheitliches deutschlandweites Bild. Klar abzugrenzende Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind hier zwar nicht auszumachen, aber: Jedes deutsche Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz! So werden verschiedene Vorgänge, die mit einer Beisetzung zu tun haben, von Land zu Land ein wenig unterschiedlich geregelt.

Was (im Prinzip) überall in Deutschland gilt, sind:

  • Bestattungspflicht,
  • Friedhofszwang und
  • Kostentragungspflicht.

Das bedeutet, dass die nächsten Angehörigen dafür Sorge tragen müssen, dass

  1. ein zuständiger Arzt bei der Leichenschau den Tod des/der Verstorbenen bescheinigt und
  2. die Beerdigung im Rahmen der gesetzlichen Friedhofspflicht stattfindet.

Wer diese „nächsten“ Angehörigen sind? Hier sieht die Reihenfolge wie folgt aus:

  • Ehepartner/innen,
  • Kinder ab Volljährigkeit (bei mehreren Geschwistern das erstgeborene Kind),
  • Eltern,
  • Geschwister,
  • Großeltern.

Mit der Bestattungspflicht geht auch die Kostentragungspflicht einher. Die soeben genannten nächsten Angehörigen müssen für die Beisetzungskosten aufkommen. Im besten Falle hat der/die Verstorbene schon im Vorfeld etwas dafür zurückgelegt. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, müssen die Hinterbliebenen die Kosten übernehmen. Können sie dieses nicht, da sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, kann ein entsprechender Antrag beim Sozialamt zur Kostenübernahme gestellt werden. Dieses ist jedoch rechtzeitig in die Wege zu leiten, da die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nimmt.

So weit, so einheitlich. Wo aber liegen die Unterschiede? Hier kommen ein paar Beispiele:

  • In Brandenburg, Bayern und Sachsen werden eingetragene Lebenspartnerschaften im Bestattungsgesetz nicht anerkannt. Auch wenn ein Paar seit Jahrzehnten zusammenlebt, kommt dies – diesem Gesetz nach – nicht einer Ehe gleich. Deshalb ist es wichtig, zu Lebzeiten eine sog. Bestattungsverfügung aufzusetzen, um zu regeln, wer nach dem Tod für die Beerdigung verantwortlich ist, sowohl was die Rechte als auch was die Pflichten anbelangt.
  • In Bremen wurde zum 1. Januar 2015 der Friedhofszwang abgeschafft.
  • In Nordrhein-Westfalen ist es seit einigen Jahren ebenfalls erlaubt, die Asche des/der Verstorbenen außerhalb eines Friedhofes zu verstreuen. Der Beisetzungsort muss jedoch – dem Gesundheitsministerium zufolge – zu bestimmten Zeiten „dauerhaft öffentlich zugänglich“ sein. Der eigene Garten kommt demnach weiterhin nicht einfach so infrage.
  • In Bayern hingegen ist es nicht einmal einem Friedhof gestattet, ein Aschestreufeld zu betreiben. Hier gilt also tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes ein Beerdigungszwang.
  • In den Bundesländern Thüringen, Nordrhein- Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern ist es zwar ebenfalls nicht gestattet, die Urne einfach mit nach Hause zu nehmen, aber hier darf man die Asche auf einem dafür vorgesehenen Feld auf dem Friedhof verstreuen.
  • Auch bei „Sternenkindern“, also Tod- und Fehlgeburten, sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Nordrhein-Westfalen ist es bspw. Pflicht, ein fehl- oder totgeborenes Kind auf einem Friedhof zu bestatten (auch bei Schwangerschaftsabbrüchen), wenn ein Elternteil dies wünscht. Können oder wollen die Eltern dies nicht übernehmen, ist die Klinik dazu verpflichtet.
  • In anderen Bundesländern ist diese Regelung nicht so „absolut“. Hier entscheiden vielmehr die Schwangerschaftswoche und/oder das Gewicht des Fötus darüber, ab wann ein totgeborenes Kind ein bestattungspflichtiger Leichnam ist. (Meistens gelten Kinder ab 500 g als Leichnam und müssen bzw. dürfen auf Wunsch der Eltern bestattet werden.)
  • Auch was die Bestattungsfristen anbelangt, gibt es unterschiedliche Regelungen. In den meisten westdeutschen Bundesländern muss der/die Verstorbene in einem Zeitkorridor von 4-8 Tagen (nicht aber vor Ablauf von 48 Stunden nach Feststellung des Todes) beerdigt werden.
  • In Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern hat man für die Bestattung jedoch bis zu 10 Tagen Zeit.
  • Bremen (ja ohnehin eher „locker“ in den Bestattungsregelungen) möchte dies einfach nur bis zum „frühestmöglichen“ Zeitpunkt geregelt wissen.

[produktslider id=”4″]

Kennen Sie bereits unsere Produkte?

Entdecken Sie die Produktvielfalt von Kurz Natursteine – vom Grabmal bis  zur Gartengestaltung

Katalog 

Immer die neuesten Kollektionen im Überblick.

Kurz Natursteine – Katalog 2019

Aufstellung, Beratug, Planung, Verkauf

Egal, welches Anliegen – Die Experten von Kurz Natursteine beraten Sie gerne und jederzeit. 

Der 3D-Konfigurator 

Den Grabstein ganz einfach, unkompliziert und schnell zu Hause entwerfen 

Steinmetz in der Nähe finden 

Unsere Partner agieren in ganz Deutschland und Österreich. Hier werden Sie garantiert fündig.